Welche Pflichten haben Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz?
Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne oder Banken in Offshore-Staaten, sondern Geldwäsche kann auch in Deutschland durch einen Immobilienkauf oder eine Immobilienvermietung stattfinden. Geldwäsche ist oftmals komplex. Häufig sind schwere Straftaten wie Menschenhandel, Drogenhandel oder Steuerhinterziehung gar nicht mehr genau erkennbar.
Was ist das Geldwäschegesetz?
Mit dem Geldwäschegesetz (GwG) sollen schon im Vorhinein mögliche Geldwäschehandlungen verhindert werden. Aus diesem Grund wurden Adressaten bestimmt, bei denen grundsätzlich die Gefahr besteht, dass Geldwäscher sie ausnutzen könnten. Diese Adressaten werden im Geldwäschegesetz als „Verpflichtete“ bezeichnet und müssen umfassende Vorkehrungen schaffen.
In Deutschland sind mehr als eine Million Unternehmen solche “Verpflichtete”.
Viele Unternehmen davon kommen aus dem Finanzsektor wie Banken oder FinTechs und aus dem Versicherungssektor, wie Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler. Aber auch Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor wie Juweliere, Autohändler, Kunsthändler und Kanzleien müssen Vorkehrungen treffen. Immobilienmakler zählen auch dazu.
Hohes Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor
Der Immobiliensektor ist von einem besonderen Risiko der Geldwäsche betroffen.
Gerade der Immobiliensektor ist aufgrund
-der hohen eingesetzten Geldsummen und
-der relativen Wertstabilität
ein beliebter Bereich für Geldwäscher.
Welche Pflichten haben Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz?
Immobilienmakler müssen ihre Kunden identifizieren und die Angaben überprüfen. Sie müssen zudem Verdachtsmomente für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.
Dabei ist ganz wichtig zu verstehen, dass auch wenn eine Bank und ein Notar an dem Immobilienkauf beteiligt sind, der Immobilienmakler immer noch seine eigene Einschätzung abgeben und eine Identifizierung des Vertragspartners durchführen muss. Es kommt nach dem Geldwäschegesetz daher auch nicht nur darauf an, ob man Geld empfängt oder weiterleitet. Vielmehr ist auch ein besonderes Wissen relevant. Da der Makler den Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter kennengelernt und einen Eindruck von der Gesamtsituation hat, kommt es auch auf seine Einschätzung an.
Weiterhin müssen Makler ein sog. Risikomanagement vorhalten. Denn nur wenn die drohenden Risiken bekannt sind, können Sie Ihr Unternehmen wirksam dagegen schützen. Das Risikomanagement besteht aus zwei Teilen: der Risikoanalyse und hierauf aufbauend den individuellen, unternehmens- oder internen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Konsequenzen für Immobilienmakler bei Verstößen
Versäumnisse oder Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können für Unternehmen und Mitarbeiter schwerwiegende Folgen haben.
Für Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetz können bei leichtfertigen oder vorsätzlichen Verstößen Bußgelder von bis zu 150.000 Euro verhängt werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Höhe des Bußgeldes sogar bis zu 1 Millionen Euro betragen.
Aber nicht nur die Geldbußen können sehr empfindlich sein, viel bedrohlicher ist der Reputationsschaden. Denn Unternehmen können für 5 Jahre auf einer Internetseite der Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Geldwäsche veröffentlicht werden. Dies kann erhebliche Auswirkung auf die Außendarstellung des Unternehmen nach sich ziehen und zu Einschränkungen bei Vertragspartnern führen. Die Aufsichtsbehörden haben mit diesem „Naming-and-shaming“ gegenüber einigen Unternehmen bereits begonnen.