Geldwäsche im Profifußball – Aktuelle Entwicklungen
Das deutsche Geldwäscherecht verpflichtet aktuell bereits einen Großteil des Finanzsektors, wie Banken, Zahlungsdienstleister oder FinTechs. Doch die Risiken der Geldwäsche werden auch außerhalb des Finanzsektors immer präsenter. Daher zählen auch rechtsberatende Berufe, Güterhändler und Immobilienmakler bereits zum Kreis der Verpflichteten. Fußballvereine oder Spielerberater gehören bislang nicht dazu.
Das Risikopotenzial für Geldwäsche im Profifußball ist allerdings bedeutsam. Dies liegt unter anderem in den enorm hohen Geldbeträgen mit denen im Rahmen von Sponsoring, Ablösesummen oder Investitionen gearbeitet wird. Bereits 2009 benannte die FATF vor allem die komplizierten Netzwerke, unterschiedliche Finanzkanäle und die Vielzahl der beteiligten Personen als Faktoren, die den Profifußball anfällig machen, zu Zwecken der Geldwäsche missbraucht zu werden.
Aktueller Geldwäscheverdacht im Zusammenhang mit dem FC Bayern München
Ein aktueller Fall um den FC Bayern München zeigt, dass derartige Risiken auch wirklich eintreten können. Der Milliardär Alischer Usmanow steht in Verdacht, Geld aus Straftaten in Höhe von mehreren Millionen Euro illegal verschoben zu haben. Usmanow ist nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine zu einer sanktionierten Person geworden, sodass sein EU-Vermögen eingefroren wurde. Er steht nun im Verdacht unter Zuhilfenahme einer Briefkastenfirma eine Loge in dem Stadion des Vereins, der Allianz Arena, für mehr als 250.000 Euro angemietet zu haben. Die Ermittler des Bundes- und des Landeskriminalamtes erhofften sich in diesem Fall Beweise in den Räumen der Zentrale des Fußballvereins sowie in dem Stadion zu finden, als sie diese Ende April 2023 durchsuchten. Der FC Bayern München wird dabei selbst nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge in dem Verfahren geführt.
Bisher keine Geldwäscheregeln in Deutschland für Profifußballvereine
Im Bundesrat hatte Bremen bereits im Jahr 2022 einen Antrag verfolgt, der Profifußballvereine der ersten, zweiten und dritten Liga sowie Spielerberater zu geldwäscherechtlich Verpflichteten Unternehmen gemacht hätte. Der Antrag scheiterte allerdings im Oktober 2022.
Neue Entwicklungen auf der Europäischen Ebene
Bereits im Dezember 2022 hatte dabei der europäische Rat seinen Vorschlag veröffentlicht, aus dem hervor geht, dass auch Profifußballvereine zukünftig in den Kreis der Verpflichteten aufgenommen werden sollen. Das Europäische Parlament griff diesen Vorschlag in seinem Standpunkt im April 2023 auf. Nach Wunsch des Parlaments sollen zukünftig Profifußballvereine der ersten und zweiten Liga (mit einem Umsatz von mind. 7 Mio. EUR pro Jahr), Spieleberater und nationale Fußballverbände (in Deutschland der Deutsche Fußball Bund „DFB“) die Verpflichtungen des Geldwäscherechts beachten. Derzeit befindet sich die Verordnung in den entscheidenden Verhandlungen – der Ausgang ist ungewiss. Es bleibt daher noch abzuwarten, inwieweit Akteure des Profifußballs zukünftig verpflichtet werden. Angesichts der bestehenden Risiken wäre dies aber zu begrüßen.