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Güterhändler

Gemäß dem Geldwäschegesetz ist jede Person, die gewerblich Güter verkauft, als Güterhändler einzustufen. Zu gehandelten Gütern gehören Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Steine, und viele andere. Das Bundesfinanzministerium stuft das Geldwäscherisiko für den Güterhandel als „mittelhoch“ ein. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit Geldstrafen in Millionenhöhe sowie öffentlicher Bloßstellung geahndet werden.

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