BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert und veröffentlicht.

Was sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz?

Die Aufsichtsbehörden stellen den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Verfügung. Diese dienen als Leitfaden zur Umsetzung der komplexen gesetzlichen Anforderungen.

Welche Änderungen und Neuerungen gibt es?

Die BaFin hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise den gesetzlichen Änderungen des Geldwäschegesetz angepasst, da seit dem 1. August 2021 neue Regeln durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführt wurden.

Zudem fanden Anpassungen aufgrund des im Juni 2021 veröffentlichten Besonderen Teils der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute statt.

Für wen gelten die Auslegung-und Anwendungshinweise der BaFin?

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG), die gemäß § 50 Nr. 1 GwG unter Aufsicht der BaFin stehen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Kreditinstitute
  • Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute
  • Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agenten und E-Geld-Agenten sowie Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Selbständige Gewerbetreibende im Sinne des GwG
  • Versicherungsunternehmen
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere
  • Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und Investmentholdinggesellschaften

Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin finden Sie hier.

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