Kampf gegen Geldwäsche: Das steht im Koalitionsvertrag

Kampf gegen Geldwäsche: Das steht im Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung packt das Thema Geldwäsche oben auf die Agenda.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ lassen sich zu dem Stichpunkt „Geldwäsche“ immerhin 11 Einträge finden. Dabei wird dem Thema ein Abschnitt gewidmet.

Es sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

1. Stärkung der Behörden

Das Bundesfinanzministerium soll organisatorisch und personell gestärkt werden sowie auch der Zoll, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial IntelligenceUnit (FIU).

Eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und eine verbesserten Analysefähigkeit sind das Ziel.

2. Zuständigkeiten der BaFin

Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten wird die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen.

3. Änderungen für den Immobiliensektor

Die Geldwäsche-Meldungen aus dem Nicht-Finanzbereich, wie z. B. dem Immobiliensektor, sollen erleichtern und im Vollzug deutlich erhöht werden.

Die Koalition will insbesondere die illegale Finanzierung von Immobilien bekämpfen. Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland und ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld.

4. Geldwäschevorschriften auf EU-Ebene

Die Koalitionist dafür auf EU-Ebene die zentralen Geldwäschevorschriften in eine Verordnung zu überführen. Sie ist für eine effektive und unabhängige EU-Geldwäschebehörde wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und setzt sich für deren Sitz in Frankfurt am Main ein.

Die EU-Aufsichtsbehörde soll sich nicht nur um den klassischen Finanzsektor kümmern, sondern auch den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

5. Mehr Befugnisse und digitale Verfahren für die FIU

Die FIU soll die notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse bekommen sowie den Zugang zu allen nötigen Informationen. Es werden Verbindungsbeamte aus den Landeskriminalämtern in der FIU eingesetzt. Der risikobasierten Ansatz soll weiter verbessert werden.

Insbesondere möchte die Koalition die Qualität der Meldungen verbessern, indem die Verpflichteten verstärkt Rückmeldung bekommen. Es sollen zudem IT-Verfahren, die die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtert etabliert werden.

6. Ausbesserung des Transparenzregisters

Die Koalition setzt sich das Ziel, die Qualität der Daten im Transparenzregister zu verbessern, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Es soll eine digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern erstellt werden. Das Datenbankgrundbuch wird mit dem Transparenzregister verknüpft, um der Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien entgegenzutreten. Verknüpfung und Nutzung wird dabei datenschutzkonform umgesetzt.

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