Neue Hochrisikoländer nach der EU-Delegierten Verordnung

Neue Hochrisikoländer nach der EU-Delegierten Verordnung

Hochrisikoländer sind für Verpflichtete des Geldwäschegesetztes ein wichtiger Risikofaktor, der in die unternehmensinterne Compliance integriert werden muss. Sie zeigen an, bei welchen Drittländern ein hohes Risiko der Geldwäsche besteht und die Verpflichteten schließlich verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen.

Die Europäische Kommission gibt im Rahmen einer Delegierten Verordnungen regelmäßig eine Liste über die aktuellen Hochrisikoländer bekannt. Am 17. Mai 2023 wurde jüngst ein Vorschlag zur Aktualisierung dieser Delegierten Verordnung veröffentlicht. Die Europäische Kommission berücksichtigte dabei die aktuellen Informationen der FATF, welche selbst im Februar 2023 die Liste der „Länder unter verstärkter Beobachtung“ aktualisiert hatte. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen künftig Nigeria und Südafrika als Hochrisikoländer eingestuft werden, während Marokko und Kambodscha nicht länger als Hochrisikoländer gelten sollen.

Neue Hochrisikoländer müssen ab dem Sommer beachtet werden

In Kraft treten wird die Änderung dieser Verordnung voraussichtlich frühestens im Juli 2023, nachdem eine entsprechende Prüfungsfrist für Europäisches Parlament und den Rat abgelaufen sowie weitere 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt verstrichen sind.

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