30 Jahre Geldwäschegesetz - Zum Geburtstag viel Glück!

30 Jahre Geldwäschegesetz – Zum Geburtstag viel Glück!

Das Geldwäschegesetz feiert runden Geburtstag – 30 Jahre! Am 25. Oktober 1993 wurde das erste Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Zum Geburtstag haben wir ein paar wichtige Zahlen zum Geldwäschegesetz rausgesucht.

3 Gesetzesänderung pro Jahr

Seit dem ist viel passiert. Von ursprünglich 17 Paragraphen ist das Geldwäschegesetz auf 59 Paragraphen und 2 Anlagen gewachsen. Dabei hat die Dynamik über die Jahre erheblich zugenommen. Während bis zum Jahr 2008 das Geldwäschegesetz kaum geändert wurde, waren es zwischen den Jahren 2008 und 2017 schon 19 Änderungen und damit durchschnittlich fast 2 Änderungen pro Jahr. Ab dem Jahr 2017 sind es 16 Änderungen und damit fast schon durchschnittlich 3 Änderungen pro Jahr (!).

Über 1 Millionen Verpflichtete

Angefangen mit der Einbindung von wenigen Adressaten insbesondere aus dem Finanzsektor wendet sich das Geldwäschegesetz inzwischen an Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, bis zu hin zu Güterhändlern und viele mehr. Aus einer Anfrage im Bundestag kann entnommen werden, dass die Bundesregierung inzwischen von mehr als 1 Million Unternehmen in Deutschland ausgeht, die potenziell unter das Geldwäschegesetz fallen können (BT-Drs. 19/23662). Dabei bestehen je nach Adressaten teilweise umfassende Anforderungen wie die Umsetzung eines Risikomanagements, die Durchführung von Kundensorgfaltspflichten (auch bekannt als KYC-Verfahren) und der Etablierung eines Verdachtsmeldewesens.

Steigendender Druck und hohe Bußgelder

Auch der Druck auf die Verpflichteten wird bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes immer höher. Im Jahr 2022 wurden 254 Bußgeldverfahren von der BaFin durchgeführt und insgesamt Bußgelder in Höhe von 3.782.000 Euro verhängt. Es wurden 6 Sonderbeauftragte in den Instituten bestellt. Auch im Nichtfinanzsektor stieg die Zahl der Bußgelder von knapp 285.748 Euro im Jahr 2021 auf 550.485 Euro im Jahr 2022 an. Teilweise werden Unternehmen auf der Internetseite der Aufsichtsbehörden öffentlich an den Pranger gestellt, wenn Verstöße nach dem Geldwäschegesetz vorliegen.

Einheitliche europäische Standards

Betrachtet man die Zukunft des Geldwäschegesetzes, dann wird es wohl bald einen einheitlichen europaweiten Regulierungsrahmen geben. Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Geldwäschepaket vorgeschlagen. Inzwischen laufen die Verhandlungen darüber mit dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament. Es wird bald mit einer finalen Fassung gerechnet. Mit dem neuen EU-Geldwäschepaket sollen dann wesentliche Bestimmungen des Geldwäschegesetzes in einer EU-Verordnung festgelegt werden.

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