Neues EU-AML-Paket

Neues EU-AML-Paket

Im Januar 2024 setzte die Europäische Union einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche: Es wurde Einigkeit über das EU-weite Anti-Geldwäsche (AML) Paket erzielt. Dieses Paket stellt einen Wandel in der Regelungsarchitektur der Geldwäsche-Compliance in Europa dar und ist eine Antwort auf die bisherigen Herausforderungen und Inkonsistenzen der Regelungen in den Mitgliedstaaten.

Notwendigkeit für Veränderung

Bislang basierten die Regelungen auf europäischer Ebene auf EU-Geldwäscherichtlinien, die dann in den einzelnen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Diese Prozesse dauerten oft lang und führten teilweise zu erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern bei der Umsetzung der Reglungen der Richtlinie. Mit dem neuen AML-Paket wird neben einer 6. EU-Geldwäscherichtlinie eine EU-Geldwäscheverordnung eingeführt, die wesentliche Regelungsbereich umfasst. Als Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten in gleicher Weise unmittelbar anwendbar.

Kernpunkte des neuen AML-Pakets

Das neue AML-Paket sieht dabei viele Regelungsbereich vor. Wir haben einige wichtige Regelungsbereiche zusammengefasst:

Barzahlungsobergrenze

Ein wichtiger Bestandteil des Pakets ist die Festlegung einer EU-weiten Obergrenze für Barzahlungen auf 10.000 Euro. Allerdings haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Grenze weiter zu senken. In einigen Ländern sind bereits jetzt schon deutlich niedrigere Obergrenzen festgeschrieben.

Ausweitung des Kreises der Verpflichteten

Das Paket erweitert den Kreis der Verpflichteten deutlich. Die neuen Vorschriften werden einen Großteil der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen dazu verpflichten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden umzusetzen. Sie haben u.a. Kunden bei Transaktionen ab 1.000 Euro einer Know-Your-Customer (KYC)-Prüfung zu unterziehen. Auch Profifußballvereine und -agenten sind zukünftig verpflichtet, sich an die Verordnung zu halten. Mitgliedstaaten können Profifußballvereine ihres Landes aber unter bestimmten Bedingungen von der Verordnung ausnehmen.

Verstärkte Sorgfaltspflichten und Transparenz

Kredit- und Finanzinstitute müssen zukünftig verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung von großen Vermögenswerten von sehr wohlhabenden Personen anwenden. Zudem wird die Transparenz durch detaillierte Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum und die Pflicht zur Registrierung in Transparenzregistern für ausländische Unternehmen, die Immobilien besitzen, erhöht.

Einführung einer EU-Aufsichtsbehörde

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Gründung der Anti-Money-Laundering Authority (AMLA), einer EU-weiten Aufsichtsbehörde, die eine einheitliche Anwendung der Regeln sicherstellen soll. Sie wird zudem einige Verpflichtete direkt beaufsichtigen (z.B. bestimmte große Kreditinstitute).

Nächste Schritte

Die finalen Texte sind noch durch förmlich anzunehmen und zu verabschieden. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für Ende April geplant, wonach die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen wird. Die EU-Verordnung wird damit voraussichtlich ab Mitte 2027 anzuwenden sein.

 

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments.

 

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