Bereits Ende Oktober 2023 nahm die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) die Kaimaninseln sowie Jordanien von der “Grauen Liste” zur verstärkten Beobachtung der FATF.
Die EU-Kommission zieht nun nach und beschloss nun, die beiden Länder ebenfalls von der Liste der Hochrisikostaaten zu entfernen.
„Die Kaimaninseln und Jordanien haben die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung verbessert und die technischen Mängel beseitigt, um die in ihren Aktionsplänen enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel zu erfüllen.“
– Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 der Kommission
Die EU-Liste ist von geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen verpflichtend zu beachten.
Damit stehen nun folgende Länder auf der Liste der Hochrisikostaaten*:
- Afghanistan
- Barbados
- Burkina Faso
- Kamerun
- Demokratische Republik Kongo
- Gibraltar
- Haiti
- Jamaika
- Mali
- Mosambik
- Myanmar/Birma
- Nigeria
- Panama
- Philippinen
- Senegal
- Südafrika
- Südsudan
- Syrien
- Tansania
- Trinidad und Tobago
- Uganda
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vanuatu
- Vietnam
- Jemen
- Iran
- Nordkorea
Befindet sich ein Land auf der Liste der Hochrisikostaaten der EU-Kommission, so sind bei Bezug zu einem solchen Land weiterhin verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 Abs. 5 GwG bei der Überprüfung von Kunden anzuwenden.
Der neue EU-Beschluss wird 20 Tage nach Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
*Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 der Kommission