Die EU-Kommission beschließt Jordanien und die Kaimaninseln von der Liste der Hochrisikostaaten zu entfernen.

Änderung in der EU-Liste der Hochrisikostaaten

Bereits Ende Oktober 2023 nahm die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) die Kaimaninseln sowie Jordanien von der “Grauen Liste” zur verstärkten Beobachtung der FATF.

Die EU-Kommission zieht nun nach und beschloss nun, die beiden Länder ebenfalls von der Liste der Hochrisikostaaten zu entfernen.

„Die Kaimaninseln und Jordanien haben die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung verbessert und die technischen Mängel beseitigt, um die in ihren Aktionsplänen enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel zu erfüllen.“

– Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 der Kommission

Die EU-Liste ist von geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen verpflichtend zu beachten.

Damit stehen nun folgende Länder auf der Liste der Hochrisikostaaten*:

  1. Afghanistan
  2. Barbados
  3. Burkina Faso
  4. Kamerun
  5. Demokratische Republik Kongo
  6. Gibraltar
  7. Haiti
  8. Jamaika
  9. Mali
  10. Mosambik
  11. Myanmar/Birma
  12. Nigeria
  13. Panama
  14. Philippinen
  15. Senegal
  16. Südafrika
  17. Südsudan
  18. Syrien
  19. Tansania
  20. Trinidad und Tobago
  21. Uganda
  22. Vereinigte Arabische Emirate
  23. Vanuatu
  24. Vietnam
  25. Jemen
  26. Iran
  27. Nordkorea

Befindet sich ein Land auf der Liste der Hochrisikostaaten der EU-Kommission, so sind bei Bezug zu einem solchen Land weiterhin verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 Abs. 5 GwG bei der Überprüfung von Kunden anzuwenden.

Der neue EU-Beschluss wird 20 Tage nach Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

*Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 der Kommission

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