Sicherlich kennt jeder den Begriff. Gerade in der letzten Zeit taucht er vermehrt in den Nachrichten auf. Geldwäsche ist strafbar nach § 261 des Strafgesetzbuches. Ganz vereinfacht kann unter Geldwäsche das Einschleusen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden werden.
Geldwäsche setzt immer ein Vortat, also eine kriminelle Handlungen wie der Drogenhandel, Menschenraub, Erpressung, Steuerhinterziehung oder Bestechung voraus. Nach einer aktuellen Gesetzesform ist inzwischen jede Straftat erfasst und kann zu einer Geldwäsche führen.