Seit dem 29.01.2026 gilt Russland als Hochrisikoland. Die Aufnahme der russischen Föderation in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen, basiert auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2026/46 vom 6. Januar 2026.

Bedeutung für Verpflichtete des Geldwäschegesetzes

Für Verpflichtete nach dem GwG bedeutet dies, dass Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Russland nun verstärkten Sorgfaltspflichten unterliegen.

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Russland als Hochrisikoland eingestuft

EU-Geldwäschepaket: Neue BRAK-Auslegungshilfe zu Pflichten für Kanzleien

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