Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Die Verdachtsmeldungen ist über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung darf das Geschäft nicht durchgeführt werden, außer ein solcher Aufschub des Geschäfts würde die Aufklärung einer Straftat behindern. Erst nach Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf des dritten Werktags nach Abgabe der Verdachtsmeldung darf das Geschäft durchgeführt werden, es sei denn, die FIU oder die Staatsanwaltschaft haben die Durchführung untersagt.
Außerdem darf weder der Kunde noch ein Dritter darüber informiert werden. Der potenzielle Täter soll nicht gewarnt werden.