So funktioniert ein Hinweisgebersystem
Mit der Whistleblowing Solution von Regpit können Mitarbeitende oder externe Hinweisgeber anonym, vertraulich und DSGVO-konform Verstöße melden. Der gesamte Prozess ist dokumentiert und entspricht vollkommen rechtssicher den Anforderungen aus HinSchG und GwG.
Für Unternehmen
- Kein IT-Aufwand, sofort einsatzbereit
- Anonyme oder vertrauliche Erfassung von Hinweisen
- Im Corporate Design Ihres Unternehmens
Für Hinweisgeber
- Einfach und anonym einen Hinweis auf eine Regelverletzung oder einen Gesetzesverstoß geben
- Ohne Vorkenntnisse nutzbar
- Vollständig anonyme und sichere Kommunikation
Für Verantwortliche
- Dashboard mit Statusübersicht aller Fälle
- Automatisiertes Fristenmanagement
- Strukturierter Workflow zur sicheren Bearbeitung
Darum ist Regpit der richtige Hinweisgebersystem-Anbieter auch für Ihr Unternehmen:
Sofort einsatzbereit
In 5 Minuten einsatzbereit & compliant. Es ist keine IT-Implementierung notwendig.
Intuitive Bedienung & smarte Workflows
Ob für Hinweisgebende oder Bearbeiter – Regpit ist einfach zu bedienen.
Experten Service
Unser Know-how steckt nicht nur in unserer Software, sondern auch in den unterstützenden Materialien für unsere Kunden.
100% rechtskonform
Konform mit der EU-Whistleblower-Richtlinie, den nationalen Hinweisgeberschutzgesetzen, der DSGVO sowie dem Lieferketten- und Geldwäschegesetz.

Erfolgsgeschichten aus der Praxis
Unsere Lösungen sind im Einsatz bei Kanzleien, Finanzdienstleistern und Compliance-Teams in ganz Europa. Lesen Sie, wie unsere Kund:innen davon profitieren.
“Regpit unterstützt uns bei unserer gesamten Geldwäsche-Compliance. Dank der Lösungen können wir uns wieder voll auf unser Tagesgeschäft konzentrieren, während die Sicherheit und Effizienz für dieses Thema von Regpit gewährleistet ist. Zuverlässig und effektiv.”
“Dank Regpit können wir ein kundenfreundliches Onboarding auf höchsten Niveau auch beim Thema Geldwäscheprävention einfach, sicher und zeitschonend durchführen – das ist für uns als FinTech extrem wichtig!”
„Die Anforderungen für Anwaltskanzleien im Bereich Geldwäscheprävention und Sanktionen werden immer umfangreicher. Wir freuen uns mit Regpit einen spezialisierten Partner an der Seite zu haben!“

Sprechen Sie mit unseren Compliance-Expert:innen
Unsere Expert:innen führen Sie persönlich durch die Regpit-Plattform, zeigen Ihnen die Funktionen im Einsatz und beraten Sie individuell zu den passenden Modulen und Einsatzmöglichkeiten.
kostenlos & unverbindlich
Entdecken Sie unsere anderen Lösungen
Wählen Sie flexibel: Einzelne Module oder individuelle Kombinationen.

KYC/KYB Solution
Die KYC- und KYB-Software von Regpit ermöglicht ein vollständig digitales Onboarding: Inklusive automatisierter PEP- und Sanktionslistenprüfung, Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, sowie Bereitstellung aktueller Registerauszüge.
Alle Prozesse sind GwG-konform, intuitiv bedienbar und das Beste: Am Ende steht ein revisionssicherer Report, der Sie bei Prüfungen absichert.

Ident Solution
Mit der Ident Solution von Regpit identifizieren Sie Personen einfach und sicher: Per Video-Ident, eID, Konto-Ident, Vor-Ort-Prüfung oder Signatur.
Alle Verfahren sind GwG-konform, sofort einsatzbereit und lassen sich ohne IT-Aufwand in Ihre Prozesse integrieren.

Monitoring Solution
Die Monitoring Solution von Regpit überwacht Personen und Unternehmen automatisch auf Sanktionslisten, PEP-Daten und Adverse Media.
Änderungen werden sofort erkannt, dokumentiert und als Alert angezeigt, so dass Sie jederzeit regelkonform und handlungsfähig bleiben.

E-Learning Solution
Mit der E-Learning Solution von Regpit schulen Sie Mitarbeitende effizient und gesetzeskonform zu allen Themen rund um Geldwäscheprävention.
Alle Inhalte schließen mit zertifizierten Wissenstests ab und führen zu revisionssicheren Teilnahmezertifikaten.

Whistleblowing Solution
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Beschäftigten und externen Personen, Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln anonym und sicher zu melden, etwa Betrug, Korruption oder Datenschutzverstöße. Es schützt Hinweisgeber:innen vor Repressalien und erfüllt gesetzliche Vorgaben.
Wer ist verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten?
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, sowie bestimmte Berufsgruppen (z. B. Anwält:innen, Steuerberater:innen) sind gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen, spätestens seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Gesetz schützt Hinweisgeber:innen, die Verstöße melden, vor Kündigung, Mobbing oder Benachteiligung. Es schreibt vor, wie Meldestellen eingerichtet, betrieben und dokumentiert werden müssen, vertraulich, DSGVO-konform und sicher.
Wie funktioniert das Hinweisgebersystem von Regpit?
Regpit bietet eine sofort einsatzbereite, webbasierte Lösung, die anonyme und offene Meldungen ermöglicht. Hinweisgeber:innen erhalten Zugang über einen sicheren Link, die Meldungen werden intern oder extern bearbeitet, vollständig dokumentiert, DSGVO- und HinSchG-konform.
Können Meldungen anonym abgegeben werden?
Ja, das Regpit-System erlaubt vollständig anonyme Hinweise. Das schützt Hinweisgeber:innen und stärkt das Vertrauen in das System.
Wer darf Zugriff auf die Hinweise haben?
Zugriff auf Hinweise haben nur klar definierte Personen oder Stellen, z. B. Compliance-Beauftragte oder externe Meldestellen. Regpit unterstützt Rollen- und Rechtevergabe sowie eine saubere Dokumentation aller Zugriffsvorgänge.
Welche Anforderungen stellt das HinSchG an ein Hinweisgebersystem?
Das System muss sicher, vertraulich, DSGVO-konform und unabhängig funktionieren. Es muss Fristen einhalten (z. B. Eingangsbestätigung in 7 Tagen, Rückmeldung in 3 Monaten) und die Möglichkeit bieten, Meldungen schriftlich oder mündlich abzugeben.
Was kann über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?
Meldungen können sich auf Gesetzesverstöße, Korruption, Geldwäsche, Betrug, Umweltdelikte, Datenschutzverstöße und andere schwere Missstände beziehen. Regpit ermöglicht eine strukturierte Kategorisierung und Fallbearbeitung.
Ist das Hinweisgebersystem von Regpit DSGVO-konform?
Ja, alle Daten werden in deutschen Rechenzentren verarbeitet, vollständig verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht. Regpit erfüllt alle Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit.
Müssen auch kleine Unternehmen ein Hinweisgebersystem einführen?
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind vom HinSchG grundsätzlich ausgenommen, es sei denn, sie unterliegen besonderen Aufsichtsregeln (z. B. GwG).
Wie schnell kann ich ein Hinweisgebersystem mit Regpit einführen?
Das Regpit-Modul ist sofort einsatzbereit. Nach Aktivierung kannst du deinen Hinweisgeber:innen einen sicheren Zugang zur Plattform bereitstellen, kein Setup, keine Programmierung nötig.
Können Hinweise auch extern bearbeitet werden?
Ja, bei Bedarf übernimmt Regpit (oder ein externer Dienstleister) die Bearbeitung eingehender Hinweise. So bleibt die Objektivität gewahrt und die Vertraulichkeit sichergestellt, ideal für kleinere Organisationen oder sensible Fälle.
Wie werden Hinweise dokumentiert?
Alle Hinweise, Kommunikation und Bearbeitungsschritte werden automatisch dokumentiert. Sie erhalten eine vollständige, prüfbare Historie, konform mit HinSchG, GwG und internen Anforderungen.
Was kostet das Hinweisgebersystem von Regpit?
Das Whistleblowing-Modul ist als Add-on in der Regpit-Plattform erhältlich mit klar kalkulierbaren Lizenzgebühren. Besonders attraktiv für KMU, Kanzleien und GwG-Verpflichtete.
Warum lohnt sich ein Hinweisgebersystem auch über die Pflicht hinaus?
Ein gutes Hinweisgebersystem zeigt gelebte Compliance, schützt vor internen Skandalen und hilft, Missstände frühzeitig zu erkennen. Unternehmen, die auf Transparenz setzen, stärken Vertrauen und minimieren Reputationsrisiken.
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