Notwendigkeit für Veränderung
Bislang basierten die Regelungen auf europäischer Ebene auf EU-Geldwäscherichtlinien, die dann in den einzelnen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Diese Prozesse dauerten oft lang und führten teilweise zu erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern bei der Umsetzung der Reglungen der Richtlinie. Mit dem neuen AML-Paket wird neben einer 6. EU-Geldwäscherichtlinie eine EU-Geldwäscheverordnung eingeführt, die wesentliche Regelungsbereich umfasst. Als Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten in gleicher Weise unmittelbar anwendbar.