BaFin Sonderprüfungen: Schlüsselfunktion Geldwäschebeauftragter

Erfahrungen der BaFin aus Sonderprüfungen: Schlüsselfunktion Geldwäschebeauftragter – Das müssen Sie beachten!

Die BaFin hat in ihren Sonderprüfungen folgende Punkte festgestellt:

1. Geldwäschebeauftragte übernehmen oft noch andere Aufgaben (z.B. Wertpapier-Compliance oder der Rechtsabteilung).


2. Geldwäschebeauftragte können ihren geldwäscherechtlichen Aufgaben nicht ausreichend nachkommen (z.B. Arbeitsrückstände bei Treffern im Transaktionsmonitoring oder Screening; Verdachtsfälle zu spät bearbeitet / zu spät abgegeben).


3. Keine Beachtung von Warnungen von Geldwäschebeauftragten zugunsten potenzieller Ertragsmöglichkeiten.


4. Die Regulatorik ist komplex und ihre Umsetzung sehr zeitintensiv.


5. Effektive Geldwäscheprävention ist sehr ressourcenintensiv.

Was sollten Sie beachten

• Die Geldwäschebeauftragten benötigen eine starke Position im Unternehmen.


• Es braucht genügend personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen für ihre Geldwäscheprävention.

Die BaFin betont – Dies sind Aufgaben der Geschäftsleitung!

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