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Was steht in Bezug auf Geldwäsche und Finanzkriminalität im Koalitionsvertrag?

Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung veröffentlicht

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde veröffentlicht. Dieser beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Im Vertrag werden folgende zentrale Punkte adressiert.

Die Bündelung der Kompetenzen

Es wird betont, dass Geldwäsche und Finanzkriminalität entschieden bekämpft werden. Dazu sollen die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Finanzkriminalität gebündelt und im Hinblick auf die nächste Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) entscheidende Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung vorgenommen werden.

Verstärkter Austausch und Zusammenarbeit

Die neue Regierung will insbesondere den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Geldwäsche sowie mit nationalen und internationalen Organisationen, der EU und der europäischen Aufsichtsbehörde AMLA verbessern.

Transparenz und Präventionsmaßnahmen

Lücken im Transparenzregister sollen geschlossen werden. Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden.

Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte

Es ist geplant, ein administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, mit dem Ziel, verdächtige Vermögensgegenstände von erheblichem Wert sicherzustellen, wenn Zweifel an einem legalen Erwerb nicht ausgeräumt werden können (Suspicious Wealth Order). Zudem werden bestehende Vermögenseinziehungsinstrumente fortentwickelt und um ein Einziehungsverfahren für Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft erweitert.

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