Mit dem europäischen Geldwäschepaket kommen auf Kanzleien weitreichende neue Anforderungen zu. Auch wenn die neue EU-Geldwäscheverordnung erst ab dem 10. Juli 2027 gilt, macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) deutlich: Kanzleien sollten sich frühzeitig mit den künftigen Pflichten auseinandersetzen. In einer neuen Auslegungshilfe erläutert die BRAK, welche Änderungen im Vergleich zum derzeit geltenden Geldwäschegesetz (GwG) zu erwarten sind und wo aus ihrer Sicht bereits jetzt Handlungsbedarf besteht.
Was ist die neue BRAK-Auslegungshilfe?
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Auslegungshilfe zur EU-Geldwäscheverordnung (EU-VO 1624/2024)veröffentlicht. Das Papier wurde vom BRAK-Ausschuss Geldwäscheprävention erarbeitet und dient der Einordnung der kommenden europäischen Vorgaben für die anwaltliche Praxis.
Ziel der Auslegungshilfe ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz (GwG) und der künftig unmittelbar anwendbaren EU-Geldwäscheverordnung darzustellen. Gleichzeitig soll sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Orientierung bieten, welche neuen oder verschärften Pflichten künftig zu beachten sind. Die BRAK weist darauf hin, dass das Dokument fortlaufend ergänzt werden soll – insbesondere um delegierte Rechtsakte, technische Regulierungsstandards (RTS) sowie Leitlinien der neu geschaffenen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) und der Europäischen Kommission.
Das vollständige Dokumentfinden Sie auf der Seite der BRAK.
Warum Kanzleien jetzt handeln sollten
Auch wenn bis 2027 noch Zeit bleibt, empfiehlt die BRAK eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen. Der Aufbau eines wirksamen Risikomanagements, die Anpassung interner Kanzleiprozesse sowie die Einführung standardisierter KYC- und Dokumentationsabläufe sind zeitaufwendig und lassen sich nicht kurzfristig umsetzen. Kanzleien, die frühzeitig beginnen, können ihre Prozesse schrittweise anpassen und vermeiden unnötigen Zeit- und Umsetzungsdruck kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen.
Wie Regpit Kanzleien bei der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung unterstützt
Regpit unterstützt Kanzleien dabei, ihre GwG-Prozesse bereits heute an die kommenden EU-Vorgaben anzupassen. Mit unserer digitalen Plattform für Geldwäscheprävention können Sie alle Prozesse wie die Identifizierung von Mandanten, das Risikomanagement und die Schulung Ihrer Mitarbeitenden abbilden. So können sich Kanzleien frühzeitig zukunftssicher aufstellen und sind bestens vorbereitet auf die Anforderungen der EU-Geldwäscheverordnung.