Elektronische Anzeige des Geldwäschebeauftragten: Neue Vorgaben der BaFin

Mit der jüngsten Aktualisierung der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand: Juli 2025) hat sich der Meldeprozess für die Bestellung des Geldwäschebeauftragten grundlegend modernisiert: Statt Post- oder E-Mail-Einreichung erfolgt die Anzeige nun vollständig elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP-Portal).

Laut Abschnitt 3.2.1 der aktualisierten Hinweise sind sowohl die Bestellung als auch die Entpflichtung der zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benannten Person sowie ihrer Stellvertretung rechtzeitig vor Aufnahme bzw. Niederlegung der Tätigkeit an die BaFin zu melden. Rechtzeitig ist die Anzeige im Regelfall dann, wenn sie mindestens zwei Wochen vor Aufnahme bzw. Niederlegung der Tätigkeit abgegeben wird. Darüber hinaus behält sich die BaFin vor, Qualifikationsnachweise (z. B. beruflicher Werdegang oder Schulungszertifikate) und Zuverlässigkeitsprüfungen (z. B. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister) nachzufordern.

Zugang zum MVP-Portal in wenigen Schritten

Um eine reibungslose elektronische Anmeldung sicherzustellen, müssen Sie das MVP-Portal nutzen. Der Weg dahin führt über die BaFin-Website (www.bafin.de) und dort unter Service → MVP-Portal. Nach einer einmaligen Selbstregistrierung mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse als Ansprechpartner eines Verpflichteten erhalten Sie Benutzername und Passwort angezeigt. Anschließend beantragen Sie im Portal die Zulassung zum Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“. Dazu wählen Sie unter „Fachverfahren beantragen“ den entsprechenden Eintrag aus und legen fest, ob Sie als Direktmelder (Name Ihres Unternehmens) oder als Drittmelder auftreten möchten. Sobald Ihr Antrag von der BaFin akzeptiert ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung; der Status „akzeptiert“ im Portal signalisiert, dass Sie nun Anzeigen abgeben können.

Bestellung und Entpflichtung digital einreichen

Für die eigentliche Bestellung navigieren Sie im Fachverfahren unter „Meldung einreichen“ zum Formular „Bestellung/Änderung/Entpflichtung der Geldwäschebeauftragten“. Wichtig: Bei Neubesetzung muss zunächst eine Entpflichtungsanzeige des bisherigen Geldwäschebeauftragten und anschließend die Bestellungsanzeige des neuen Geldwäschebeauftragten eingereicht werden. Nach Absenden des Online-Formulars erscheint umgehend eine Bestätigungsmeldung. Per Klick kann eine PDF dieser Bestätigung erzeugt und lokal gespeichert werden. Diese kann als praktischer Nachweis gegenüber Prüfern oder der Financial Intelligence Unit dienen. Im Menü „Protokoll einsehen“ können Sie prüfen, ob der Status „Meldung akzeptiert“ angezeigt wird; nur dann ist die Übermittlung formell abgeschlossen. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt gesondert, und bei Rückfragen wird die BaFin direkt auf Sie zukommen.

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